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IREBS Standpunkt Nr. 92

Totgesagte leben länger – zur VOB/B nach Einführung des neuen Baurechts

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

vor jeder Baumaßnahme steht die Prüfung des Baurechts. Veränderung in dem regulatorischen Umfeld haben folglich gewaltige Wirkungen für die Branche. Aktuell streiten sich Juristen über die Sinnhaftigkeit der VOB/B, manche empfehlen den verdienten Ruhestand für diese Ordnung, um nicht gleich von Ableben zu sprechen (der Titel des Standpunkts klingt schon hinreichend morbid). In den aktuell hohen Wellen der Corona-Pandemie können die vermeintlich kleinen Wendemanöver innerhalb des Rechtsrahmen zwar schnell aus dem Blickfeld geraten, es lohnt jedoch gerade deswegen darauf zu achten. In diesem Standpunkt nimmt Niklas Langguth Stellung zum neuen Baurecht und ob es sich lohnt in die Totenklage für die VOB/B einzustimmen.

Ich wünsche viel Erkenntnis beim Lesen

Tobias Just


Niklas Langguth
LANGGUTH & BURBULLA RECHTSANWÄLTE PartG mbB

Niklas Langguth ist Rechtsanwalt seit dem Jahr 2005. Im Jahr 2017 gründete er zusammen mit Herrn Dr. Rainer Burbulla die Kanzlei Langguth & Burbulla Rechtsanwälte PartG mbB in Düsseldorf. Die Boutique-Kanzlei ist spezialisiert auf das gewerbliche Immobilienrecht. Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Langguth ist das private Baurecht.

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